WAS SIE VON MIR ERWARTEN KÖNNEN
Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht habe ich über 20 Jahre Erfahrung. Ich berate und vertrete deutschlandweit:
Arbeitgeber und Dienstherren,
Arbeitnehmer und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes,
Betriebsräte,
Geschäftsführer und Vorstände,
Aufsichtsräte
in Angelegenheiten des privaten Arbeitsrechts, des öffentlichen Dienstrechts, des Geschäftsführer- und Vorstandsrechts, sowie bei Fragen des Unternehmensmitbestimmungsrechts.
Auf dem Gebiet des Handelsvertreterrechts unterstütze ich:
Vertriebsgesellschaften und
Handelsvertreter
bei Konflikten miteinander sowie bei Durchsetzung und Abwehr aller Ansprüche, die das Vertriebsgeschäft mit sich bringt.
In allen Tätigkeitsfeldern berücksichtige ich Bezüge zum Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht.
Ich arbeite lösungsorientiert und beachte dabei rechtliche wie wirtschaftliche Aspekte. Lässt sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden, werde ich für meine Mandanten vor Arbeitsgericht, Verwaltungsgericht oder Zivilgericht aktiv.
Für die Vergütung meiner Tätigkeit gibt es unterschiedliche Modelle. Bevor Sie mein Mandant werden, stelle ich Ihnen transparent dar, wie hoch die Kosten sein werden. Diese sind vom Mandanten und dessen Auftragsinhalt abhängig.
Besuchen Sie mich in meiner Kanzlei an der Havel in Berlin-Spandau oder in meiner Zweigstelle in Bremen-Vegesack.